Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Eintrittskarten (nachfolgend Tickets) via Internet zwischen der Messe München GmbH (nachfolgend Messe München) und dem Erwerber von Tickets (nachfolgend Kunde). Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Messe München sind nur wirksam, wenn sie von der Messe München schriftlich bestätigt worden sind.
Der Kunde gibt mit Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Messe München die Verbuchung bzw. Abbuchung des Betrages veranlasst. Der Kunde verzichtet auf den Zugang der Annahme.
Die Preise für Tickets sind auf der jeweiligen Webseite ersichtlich. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Webseite angegebenen Preise. Der Kaufpreis ist unverzüglich nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Der Kunde leistet den in seiner Bestellung angegebenen Betrag per Kreditkarte, per PayPal oder per Bankeinzug, sofern auf der jeweiligen Webseite die Zahlung per Bankeinzug möglich ist. Die Messe München akzeptiert die auf der Webseite aufgeführten Kreditkarten. Erfüllung tritt in beiden Fällen erst mit Gutschrift auf dem Konto der Messe München ein.
Tickets können von der Messe München entweder als Ticket zum Selbstausdruck (Print@Home-Ticket) und als Mobile Ticket (Passbook/Wallet App) oder aber ausschließlich als digitales Ticket käuflich erworben werden. Kauft der Kunde ein Print@Home-Ticket und Mobile Ticket, so erhält er eine E-Mail mit seinem Ticket. Kauft der Kunde ein digitales Ticket, so erhält er per E-Mail oder im Ticketshop einen Link, mit dem er sein Profil auf der jeweiligen Plattform oder Smartphone-App aktivieren und das digitale Ticket aufrufen kann.
Gekaufte Tickets werden grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Gegenüber Kunden, die Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind, besteht aufgrund von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht gem. § 355 BGB für Tickets.
Die Messe München haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Messe München nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere der vertraglichen Hauptleistungspflichten. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Messe München für typisch vorhersehbare Schäden, nicht jedoch für Folgeschäden und höchstens auf den 10-fachen Betrag des Bestellwertes. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen ausgenommen ist die Haftung der Messe München für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.
Ist die Messe München infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihr nicht zu vertretenden Gründen genötigt, einen oder mehrere Ausstellungsbereiche vorübergehend oder auch für längere Dauer zu räumen oder die Veranstaltung zu verschieben oder zu verkürzen, so erwachsen dem Kunden hieraus weder Rücktritts-, Kündigungs- bzw. Minderungsrechte noch irgendwelche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Messe München. Gleiches gilt, wenn der Kunde infolge höherer Gewalt oder aus anderen von der Messe München nicht zu vertretenden Gründen an der Messe nicht teilnehmen kann.
Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine gesetzliche oder behördliche Regelung besteht, wonach zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor dem ersten Tag der Veranstaltung niemand aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, ausreisen oder nach Deutschland einreisen darf, oder sich jeder, der aus dem Land bzw. dem Landesteil, in dem der Kundeseinen Wohnsitz hat, nach Deutschland einreist, unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss.
Dem Kunden steht auch dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn eine unbefristete oder mindestens bis zum Tag nach dem letzten Tag der Veranstaltung geltende gesetzliche oder behördliche Regelung besteht, dass niemand, der sich irgendwann während der Laufzeit der Veranstaltung in Deutschland oder in dem Landesteil von Deutschland, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, aufgehalten hat, aus Deutschland ausreisen oder in das Land bzw. in den Landesteil, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, einreisen darf, oder sich jeder, der sich irgendwann während der Laufzeit der Veranstaltung in Deutschland oder in dem Landesteil von Deutschland, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, aufgehalten hat, in das Land bzw. in den Landesteil, in dem der Kunde seinen Wohnsitz hat, einreist, unverzüglich nach der Einreise in Quarantäne begeben muss.
Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist München, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Messe München ist berechtigt, Klage auch wahlweise am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist München.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem von den Parteien angestrebten Zweck an nächsten kommen.